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Drohnen auf Safari in Kenia, Tansania, Ruanda und Uganda

Drohnen Auf Safari
16 Okt
2016

Wer kennt nicht die wunderbaren Luftaufnahmen aus Film und Fernsehen, wenn man aus der Vogelperspektive über den großen Tierherden hinweggleitet. Wie sich die großen Tiermassen in Bewegung setzten und man selbst ein Teil davon zu sein scheint. Wurden diese Aufnahmen früher vom Flugzeug, Helikopter oder Heißluftballon aus gefilmt, so sind in den letzten Jahren Drohnen mit Kameras immer moderner geworden.

Seitdem Drohnen (Quadrocopter bis Hexacopter) für jedermann leistbar geworden sind, ist es nur naheliegend und auch verlockend eigene Filmsequenzen zu machen. Eindrucksvolle Luftaufnahmen machen sich natürlich auf den eigenen Urlaubsvideos besonders gut.

Doch Achtung, man sollte sich schon sehr genau über die jeweilige Gesetzeslage im Land informieren. So ist eine Drohne auf Safari nur in den wenigsten Afrikanischen Ländern erlaubt. Ich möchte mich in diesem Beitrag auf Drohnen in Kenia und Drohnen in Tansania konzentrieren.

Drohnen in Kenia

Besonders streng wir es im Safariland Nummer 1 in Kenia gehandhabt. Schon die Einfuhr von Drohnen in Kenia ist verboten.Was kann bei der Einfuhr passieren?

  • Die Drohne wird beim Zoll hinterlegt und bei Ausreise kann diese wieder mitgenommen werden. Dies ist der häufigste Fall und meistens gibt es hier wenige Probleme. (Ab und an sind Drohnen aber auch schon verschwunden wenn man die Ausreise wieder antritt)
  • Man wird nicht erwischt, da es im Gepäck nicht aufgefallen ist.
  • Wird man erwischt, dann wird die Drohne für die Dauer des Aufenthaltes konfisziert. Abhängig vom Beamten kann auch eine Strafe angedroht werden. Manche Einreisende versuchen mit einem größeren Geldbetrag an den Zöllner die Drohne trotzdem ins Land zu schmuggeln. Davor möchten wir AUSDRÜCKLICH abraten.

Generell ist das Fliegen mit Drohnen in Kenia aber verboten. Möchte man offiziell eine Drohne aufsteigen lassen, dann benötigt man Genehmigungen von der Luftaussichtsbehörde (Kenya Civil Aviation Authority) KCAA

Hat man diese Genehmigungen, dann kann man theoretisch die ersten Aufnahmen machen. Doch Achtung - Möchte man die Drohnen innerhalb eines Nationalparks aufsteigen lassen, dann benötigt es zusätzlich einer Genehmigung der Nationalparkbehörde dem KWS ( Kenya Wildlife Service). Hat man auch diese Hürde genommen so kann getrost seine Drohne Aufsteigen lassen.

Wer das filmische Material dann allerdings kommerziell verwenden möchte, der benötigt eine weitere Genehmigung für eine Filmlizenz.

Alles in allem ist es fast ein unmögliches Unterfangen „offiziell“ mit allen Genehmigungen eine Drohne in Kenia fliegen zu lassen.
In Kenia sollte man bei der derzeitigen Gesetzeslage auf Drohnen verzichten. Einige Beispiele zeigen wie streng es vor allem in den Nationalparks gehandhabt wird. Von hohen Strafen bis Gefängnis ist hier alles dabei.

Drohnen in Tansania

Die gute Nachricht vorweg. Die Einfuhr von Drohnen in Tansania ist wesentlich unproblematischer als in Kenia. Bei der Einfuhr gibt es eigentlich keinerlei Probleme, solange die Drohnen klein und handlich bleiben. (Stand16.10.2016)
Anders sieht es dann schon bei der Benutzung aus. Innerhalb der Nationalparks ist es verboten und man benötigt hier die Freigabe von TANAPA = TAnzania NAtional PArks. (Web: www.tanzaniaparks.com)
Wird man ohne Genehmigung erwischt kann es zu Strafen und zum Verweis aus den Nationalparks führen. Auch hier gilt:  Man sollte sehr genau abwiegen wo man eine Drohne einsetzt.

Drohnen in Ruanda

Über Einschränkungen bei der Einfuhr von Drohnen in Ruanda haben wir keine Informationen vorliegen. Der Betrieb in Ruanda von einer Drohne erfordert jedoch eine Registrierung welche nur von ruandischen Staatsbürgern durchgeführt werden kann. Man benötigt daher vorab einen verlässlichen Veranstalter der Erfahrung damit hat.

Zusätzliche Informationen findet man auf der Webseite von der ruandischen Luftfahrtaufsichtsbehörde - Rwanda Civil Aviation Authority (Web: www.caa.gov.rw )
Alle Informationen zu „UNMANNED AIRCRAFT OPERATIONS IN RWANDA“ in Ruanda.

Drohnen in Uganda

Schon die Einfuhr von Drohnen in Uganda benötigt eine Importgenehmigung. Diese sollte etwa 3 Monate vorab schon angemeldet werden. Reist man mit der Drohne ohne Importgenehmigung ein und diese wird entdeckt, dann wird die Drohne beschlagnahmt. Man erhält diese dann bei Ausreise wieder zurück. Hat man die Importgenehmigung, dann benötigt man auch für die Flüge eine eigene Registrierung und Lizenzen falls man das Filmmaterial kommerziell verwerten möchte. Jeder Flug muss angemeldet werden und man muss nachweisen, dass man auch in der Lage ist, eine Drohne zu fliegen. Mit Ende 2018 tritt ein neues Gesetz erwartet man die Verabschiedung einer neuen Gesetzesvorlage welche dann zwischen der Größe der Drohnen unterscheidet. Damit wird es Fotografen dann erleichtert Drohnen zu verwenden.

  • Nicht über Menschenmengen fliegen
  • Drohnenflüge über Städten sind nicht erlaubt
  • Das Überfliegen von militärischen Anlagen, Regierungsgebäuden oder Flughäfen ist natürlich ebenso verboten

Zusätzliche Informationen findet man auf der Webseite von der ugandischen Luftfahrtaufsichtsbehörde - Uganda Civil Aviation Authority (Web: www.caa.co.ug )
Mehr Informationen zur zukünftigen Gesetzteslage „Uganda Aviation Industry in 2018“ in Uganda.

Drohnen in Botswana

In Botswana muss für die Einfuhr einer Drohne eine Import Erlaubnis vorliegen welche auch einen Führungszeugnis beinhalten muss. Hat man das geschafft dann muss die Drohne registriert werden. Die Registrierung kann man bei der CIVIL AVIATION AUTHORITY  (CCA) von Botswana beantragen.

Generell aber um auf den wichtigsten Punkt einzugehen. In allen Nationalparks und Tierreservaten ist das fliegen von Drohnen verboten worden. Es macht für die meisten Hobby und Profifotografen daher nicht viel Sinn eine Drohne mitzubringen und wir raten davon ab

Allgemeines zu Drohnen auf Safari:

Neben den gesetzlichen Regelungen sollte man natürlich auch noch andere Dinge beachten.

  • Filmen Sie keine Menschen ohne deren Einverständnis. Keiner von uns in Europa würde sich freuen, wenn plötzlich eine Drohne in unseren Garten geflogen kommt und uns beim Grillen filmt und wir uns später auf YouTube wieder finden.
  • Wenn Sie Drohnen bei einer Safari einsetzten so beachten Sie, dass Sie die Tiere damit in Ihrer natürlichen Umgebung stören.
  • Nicht zu vergessen, dass Drohnen auch einmal dort niedergehen wo man Sie nicht haben möchte. Man muss dann unerlaubter Weise das Fahrzeug verlassen oder kommt an manchen Stellen gar nicht an die verunfallte Drohne heran, was dann zu Müll in der Natur führt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.